Mit der Entschließung zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wehren wir uns dagegen, dass die Bundesregierung das Rad der Zeit in der Abfallpolitik zurückdrehen und allen Kommunen die Liberalisierung der Müllabfuhr verordnen will. Schließlich war es die Landeshauptstadt Kiel, die im Jahr 2009 erfolgreich vor dem
Bundesverwaltungsgericht erstritten hat, dass Abfälle aus privaten Haushalten der Stadt zu überlassen sind. Dies ist eine Grundvoraussetzung für eine gemeinwohlorientierte Abfallwirtschaft, die auch den Belangen der Ökologie, der öffentlichen Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung Rechnung trägt. Diese Überlassungspflicht darf nicht ausgehöhlt werden. Der gewerblich betriebene Aufbau von Wertstoffsammlungen – parallel zu der kommunalen
Wertstoffsammlung – soll nun wieder nahezu unbeschränkt ermöglicht und der Stadt Kiel jegliche Steuerungsmöglichkeit entzogen werden. Erlöse aus gewerblichen Abfallsammlungen kommen ausschließlich privaten Entsorgungsunternehmen zugute, fehlen dafür aber im Gebührenhaushalt der städtischen Müllabfuhr und sorgen für Gebührensteigerungen. Die
Kielerinnen und Kieler würden den Preis einer solchen verfehlten Abfallpolitik der Bundesregierung über höhere Gebühren zu bezahlen haben! Der „Kampf ums Altpapier“ hatgezeigt, dass ein unkontrollierter Wettbewerb um Wertstoffe aus Privathaushalten den öffentlichen Straßenraum mit uneinheitlichen Sammelbehältern beeinträchtigt und die Anwohner mit zusätzlichen Abholfahrten belastet. Wohngebiete dürfen nicht zu
Wettkampfarenen privater Entsorgungsunternehmen werden.
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