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Abriss der Lauben unter strengen naturschutzrechtlichen Auflagen

Der Rückbau von Lauben auf dem Gelände der geplanten Möbel Kraft Ansiedlung behindert aus unserer Sicht in keinster Weise eine ordnungsgemäße Durchführung des Bürgerbegehrens am 23. März 2014. Der Abriss erfolgt unter strengen naturschutzrechtlichen Auflagen aus Gründen der Verkehrssicherheit und um eine weitere Zerstörung von Lauben durch Vandalismus zu stoppen. Offensichtlich ist es nicht gelungen, diesen Vandalismus auf dem Gebiet zu unterbinden.

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