Übersicht

Hundesteuersatzung

Hundesteuer neu orientieren

Die Ratsversammlung bittet den Oberbürgermeister, die Hundesteuersatzung nach folgenden Vorgaben an die Novellierung des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) anzupassen: Dem HundeG folgend soll die Erhebung einer erhöhten Steuer für gefährliche Hunde nicht mehr aufgrund einer Rasseliste erfolgen.

Termine