Übersicht

Hunde in der Stadt

Hundesteuer neu orientieren

Die Ratsversammlung bittet den Oberbürgermeister, die Hundesteuersatzung nach folgenden Vorgaben an die Novellierung des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) anzupassen: Dem HundeG folgend soll die Erhebung einer erhöhten Steuer für gefährliche Hunde nicht mehr aufgrund einer Rasseliste erfolgen.

Hunde in der Stadt

Die Einladung zur Veranstaltung finden Sie hier: Einladung Hunde in der Stadt 20.09.2016 Im letzten Jahr hat der Landtag über das ehemalige Gefahrhundegesetz beraten und es in einer intensiv diskutierten Reform zu einem Gesetz über das Halten von Hunden…

Termine