Kooperationsvertrag: Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung

Bezahlbarer Wohnraum

Eine der drängendsten sozialen Fragen in unserer Stadt ist, ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen. Wir werden deshalb entsprechende Anstrengungen deutlich verstärken. Bei Bauprojekten, bei denen wir Einfluss nehmen können, werden wir einen Anteil von mindestens 33 Prozent gefördertem Wohnraum festschreiben. Unser Ziel ist, dass geförderter Wohnraum in allen Stadtteilen entsteht. Wir wollen durch eine aktive Wohnungspolitik erreichen, dass in allen Ortsbeiratsbezirken 33 Prozent geförderter Wohnraum zur Verfügung steht. Zu diesem Zweck werden alle Bebauungspläne regelmäßig überprüft und angepasst.

Die Kieler Wohnungsgesellschaft (KiWoG) soll eine deutlich aktivere Rolle am Kieler Wohnungsmarkt übernehmen. Die ersten 1.000 Wohnungen soll die KiWoG nicht wie derzeit geplant 2030, sondern deutlich vorher im Bestand haben. In der Wahlperiode werden wir die Grundlage schaffen, dass die KiWoG perspektivisch jährlich 600 Wohnungen ins Eigentum übernimmt oder baut und wollen dieses Ziel noch während der Wahlperiode erreichen. Dafür werden wir schrittweise die erforderlichen finanziellen und personellen Mittel bereitstellen.

Wir wollen eine aktive Bodenpolitik betreiben, um langfristig gestaltenden Einfluss auf die
Mehrheit aller bebauten Grundstücke zu haben. Darum werden Grundstücke dauerhaft im Eigentum der Stadt gehalten (Vergabe an Dritte durch Erbbaurechte) oder der Zugriff durch entsprechend gestaltete Rückfallrechte (Wiederkaufsrecht und Heimfallrecht an die Kommune bei Insolvenz der Vertragspartei sowie ein qualifiziertes Vorkaufsrecht) gesichert. Außerdem werden wir das städtische Vorkaufsrecht zielgerichtet (auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern) ausüben und die Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes vollumfänglich nutzen. Wir unterstützen die Verwaltung bei einer mutigen Anwendung der rechtlichen Möglichkeiten.

Leer- und Teilleerstände sowie zweckentfremdeten Wohnraum wollen wir identifizieren und mit den Eigentümern einen Weg finden, dies zu ändern. Dies gilt auch für baureife Grundstücke. Die Möglichkeiten des neuen Wohnraumschutzgesetzes (aktuell in der parlamentarischen Bearbeitung) wollen wir offensiv nutzen und die ggf. notwendigen Personalressourcen sicherstellen.

Da die Stadt bezahlbaren und sozialen Wohnraum nicht allein im benötigten Umfang bereitstellen kann, werden wir genossenschaftliches Wohnen und Baugemeinschaften fördern unter anderem mit einer Agentur für Baugemeinschaften, durch privilegierten Zugang zu bebaubaren Grundstücken und gegebenenfalls auch finanzieller Unterstützung. Die Aufgaben dieser Agentur können im Rahmen der KiWoG übernommen werden.

Die Errichtung von Wohnraum über Gewerbebetrieben und die Umwandlung von nicht genutzten Gewerbe- in Wohnflächen werden unterstützt. Dazu soll die Bauverwaltung bei Umbau oder Umnutzung den Bestandsschutz im Hinblick auf die technischen Baubestimmungen (wie Schallschutz, Brandschutz) sehr weitgehend auslegen. Nachverdichtungen sind klimaverträglicher als Neubau auf „der grünen Wiese“ und daher zu bevorzugen, solange sie nicht gegen das noch von der Stadt Kiel zu entwickelnde Klimafolgen-Konzept verstoßen. Bei der Entscheidung über Nachverdichtungen sind die Bevölkerung und die Ortsbeiräte zu beteiligen und insbesondere soziale Folgen zu berücksichtigen.

Wir werden mehr barrierefreien und inklusiven Wohnraum bereitstellen. Dazu werden wir z.B. inklusive Wohnprojekte und barrierefreie Mehrgenerationenhäuser fördern und Vorgaben für Neubauten entwickeln und umsetzen. Es liegt in der Verantwortung des Landes, ausreichend Wohnraum für Studierende bereitzustellen. Daher fordern wir das Land dazu auf, darauf hinzuwirken, dass für mindestens 12 Prozent der Studierenden in Kiel Wohnheimplätze vorhanden sind. Dies entspricht dem bundesdeutschen Durchschnitt. Des Weiteren werden wir Wohnheimplätze und andere Wohnformen für Studierende und Auszubildende ausbauen.

Wir planen eine Clearing-Stelle „Wohnungssuche“, um Empfänger*innen von Bürgergeld zu
unterstützen, wenn ihnen aufgrund hoher Mietkosten ein Auszug droht.

Die Wohnfläche pro Kopf hat in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Um die Möglichkeit zu schaffen, dass ältere Menschen im Quartier bleiben und trotzdem ihre Wohnfläche verkleinern können, wollen wir den Wohnungstausch insbesondere im Quartier und andere innovative Möglichkeiten erproben.

Wir stehen alternativen Wohnformen und der temporären Zwischennutzung von (Bau-)Flächen offen gegenüber. Deswegen wollen wir der Wagengruppe Schlagloch vor dem Winter 2023 eine temporäre Nutzung auf dem MfG 5-Gelände bis zu Baubeginn ermöglichen. Wir werden diese Zeit nutzen, um einen anderen, dauerhaften Stellplatz für die Gruppe zu finden. Zur Legalisierung dieser Wohnform gehört eine vertragliche Absicherung und dass Wasserver- und Abfallentsorgung sichergestellt werden. Die Kosten dafür werden von der Gruppe getragen.

Für das Neubaugebiet Holtenau Ost (ehemaliges MFG 5-Gelände) streben wir eine Quote von 40% öffentlich gefördertem Wohnraum an. 30% der für Wohnbebauung vorgesehenen Grundstücke sollen – abgesichert durch entsprechende Grundstücksverträge – mit gemeinwohlorientiertem Wohnraum bebaut werden, um Genossenschaften, Baugruppen und Bauvereinen in ihrem ökologischen und sozialen Auftreten zu stärken. Wir streben eine diverse Investor*innenstruktur an. Daher wollen wir in jedem Block unterschiedliche Investor*innen bzw. Baugemeinschaften, die ein gemeinsames Nutzungskonzept für den Block entwickeln und bereit sind, gemeinwohlorientierte Aufgaben zu übernehmen. Eigennutzende müssen von Anfang an beteiligt werden. Wir prüfen die Schaffung von bezahlbarem und sozialem Wohnraum auch in den attraktiven Uferlagen. Weiterhin wird die im integrierten Stadtentwicklungskonzept zum Sanierungsgebiet Holtenau Ost vorgesehene Festlegung einer Konzeptvergabe umgesetzt. Die gemeinwohlorientierten Interessen der Stadt Kiel sollen bei der Vergabe der Grundstücke gesichert werden, z.B. in Form des Erbbaurechts, des Wiederkaufsrechts oder eines qualifizierten Vorkaufsrechts.

Lebenswerte Quartiere

Wir möchten Kiel weiter als lebenswerte, offene und inklusive Stadt für alle gestalten. Dazu
werden wir die Stadt mit Beteiligung der Menschen vor Ort und der Ortsbeiräte in überschaubare Quartiere gliedern. Wir wollen Kiel zu einer Stadt der kurzen Wege entwickeln: Die wichtigen Anlaufstellen des Alltags wie Arbeitsplätze, Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung, Ruheorte sowie Kultur- und Sportangebote sollen zu Fuß innerhalb von 15 Minuten zu erreichen sein (15-Minuten-Stadt). Das Konzept der 15-Minuten-Stadt muss in Zukunft bei jedem Neu- und Umbauprojekt mitgedacht werden. Außerdem werden wir die Bedürfnisse aller Menschen bei der Stadtplanung einbeziehen, insbesondere der Menschen, die bei der bisherigen Stadtgestaltung zu wenig berücksichtigt sind (z.B. Kinder, Frauen, ältere Menschen).

Durch Begrünung wird der öffentliche Raum in jedem Quartier attraktiver und lebenswerter. Das erreichen wir durch zusätzliche Bäume, Grünflächen, Hochbeete sowie Blühwiesen. Wir wollen, dass auf öffentlich gut zugänglichen Flächen Obst- und Gemüsepflanzen angebaut und für alle Menschen frei zugänglich gemacht werden. Der Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Plätzen soll konsequent barrierefrei gestaltet werden. Auch die Kieler Schulen wollen wir in die Quartiere integrieren, indem sie als vielfältige Begegnungsstätten dienen und für Kultur- sowie Sportangebote oder Stadtteilversammlungen genutzt werden können.

Unsere Vision ist, dass es in jedem Quartier ein Quartiershaus als zentrale Anlaufstelle gibt
Das wollen wir in dieser Wahlperiode aktiv angehen. Dort soll Raum für Begegnung, aber auch für Dienstleistungen der Stadt, Bildungsangebote, Reparaturwerkstätten und SharingDienste sein. Die Stadtteilbüros und das Quartiersmanagement sollen auf andere Stadtteile ausgedehnt und weiterentwickelt werden.

Alle Menschen sollen sich in Kiel sicher und wohl fühlen können. Wir möchten die Einwohner*innen über die Ortsbeiräte und in anderen Formaten daran beteiligen, Räume zu identifizieren und umzugestalten, in denen sie sich unsicher fühlen. Außerdem soll im öffentlichen Raum die Zahl der öffentlichen und inklusiven Toiletten erhöht sowie Frauen- und All-Gender-Toiletten zum Standard werden. Das Konzept „Nette Toiletten“ soll sichtbarer gemacht und ausgebaut werden.

Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Besonders wichtig bei der Gestaltung der Quartiere ist eine resiliente Anpassung an die bereits deutlich spürbaren Folgen des Klimawandels. Insbesondere die Aufheizung der Stadt wollen wir reduzieren. Für mehr Luftaustausch und erträgliche Temperaturen sollen unter anderem die folgenden Maßnahmen beitragen: die Entsiegelung von Flächen, die Begrünung von Fassaden und Dächern, der Bau von Wasserbrunnen und -spendern in der Stadt sowie die Umgestaltung baulicher Strukturen. Wir werden entsprechend des Waldplanes Stadtbäume besser schützen und zusätzliche pflanzen. Außerdem werden wir einen städtischen Hitzeaktionsplan erarbeiten und den Lärmaktionsplan weiterentwickeln.

Um die Stadt an klimawandelbedingte temporäre Wasserknappheiten und Starkregenereignisse anzupassen, verfolgen wir das stadtplanerische Konzept der „Schwammstadt“. Bauliche Maßnahmen sind so vorzunehmen, dass die wichtige Ressource Wasser versickern und gespeichert werden kann. Der Wasserhaushalt der Stadt wird eng verknüpft mit der Planung von Grün- und Verkehrsflächen und trägt so zur Temperaturregulierung im Stadtklima bei.

Wir möchten die Flächenversiegelung in Kiel stark reduzieren. Unser Ziel ist es, für jede weitere versiegelte Fläche eine entsprechend große Fläche auf dem Stadtgebiet zu entsiegeln.
Wir werden prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, um die realen Ver- und Entsiegelungen darzustellen. Die Erstellung eines Flächenkatasters könnte eine Möglichkeit sein. Auch richten wir ein Beratungsangebot ein, um Flächenversiegelungen auf privaten Grundstücken zu reduzieren. Wenn möglich und sinnvoll, sollen entsiegelte Flächen für Klein- und Gemeinschaftsgärten, Waldflächen und öffentlich zugängliche Grünflächen genutzt oder in den Kieler Grüngürtel eingehegt werden. Um die Flächenversiegelung zu reduzieren, sollen Neubauten und bauliche Erweiterungen künftig vorrangig in der Höhe realisiert werden.

Stadtentwicklung

Wir wollen die Innenstadt lebenswert gestalten, indem wir die Aufenthaltsqualität auch durch
die Ausweitung autofreier Bereiche erheblich steigern. Wir begrüßen daher, dass der Anna-Pogwisch-Platz auf Vorschlag der Anlieger*innen umgestaltet wird.

Die Innenstadt wollen wir weiter aufwerten. Außerdem wird dort zusätzlicher Raum für kulturelle und gastronomische Angebote, Spielflächen und Grünflächen mit Aufenthaltsqualität geschaffen, um die Innenstadt zu beleben. Wir brauchen mehr Wohnraum und zugleich stehen Büroimmobilien leer. In der Innenstadt werden wir deshalb die Nutzung der leerstehenden Gewerbeflächen zum Wohnen (ab 1. Obergeschoss) sowie für Bildungs- und Kulturangebote ermöglichen. Ein wichtiges Werkzeug kann die temporäre Zwischennutzung sein.

An geeigneten Stellen der Innenstadt wollen wir Anlieferzonen einrichten und mehr Platz schaffen – für Begegnung, Außengastronomie und Spielmöglichkeiten oder um Bäume zu pflanzen. Lärm und Abgase durch Autoverkehr wollen wir reduzieren. Bei den Planungen werden wir beachten, dass die Erreichbarkeit der Parkhäuser sowie das Liefern und Laden stets sichergestellt sind und Behindertenparkplätze vorgehalten werden. Im Planungsprozess setzen wir auf eine breite Beteiligung von Gewerbetreibenden und Anwohner*innen.

Wir werden mit einer Machbarkeitsstudie prüfen, wie wir den Parkplatz am Ostseekai einer
hochwertigen, öffentlichen Nutzung zuführen können. Grün- und Aufenthaltsflächen sollen
dabei berücksichtigt werden.

Ehrenamtlich organisierte Straßenfeste wollen wir stärker fördern und eine Parklet-Strategie
für Kiel, um Parkplätze kreativ umnutzen zu können, wo es sonst nur wenig Platz gibt, um
Sitzmöglichkeiten zu schaffen. Wir wollen generell Quartiere so umgestalten, dass sich Grünflächen und Sitzmöglichkeiten „vor der Haustür“ befinden.

Wir wollen einen städtischen Ideenwettbewerb veranstalten, um den Wilhelmplatz zu einem Ort der Begegnung zu entwickeln. Dies geschieht in enger Einbindung der Anwohner*innen und der anliegenden Ortsbeiräte. Für Berufspendler*innen, die auf das Auto angewiesen sind, werden wir im Zuge des Wettbewerbs Alternativen entwickeln. Ein vergleichbares Verfahren kann auch für andere Kieler Plätze durchgeführt werden.

Im Rahmen der Entwicklungsstrategie „Gaarden hoch 10“ sollen weitere Maßnahmen zur infrastrukturellen Aufwertung und Verbesserung der sozialen Situation umgesetzt und das Konzept mindestens zwei Jahre vor Beendigung der Laufzeit weiterentwickelt werden. Dazu gehört für uns auch ein neues Müllkonzept, in Kooperation mit Schulen, Vermieter*innen, dem ABK, Vereinen, Verbänden, dem Ortsbeirat und Gewerbetreibenden, für den Stadtteil.

Wir werden mit den vorbereitenden Untersuchungen für ein mögliches Sanierungsgebiet Gaarden ein Anschlussprojekt starten, um den Stadtteil Gaarden attraktiv für alle Bevölkerungsgruppen zu gestalten. Ähnliche Entwicklungsstrategien sollen auch für andere Stadtteile mit besonderen sozio-ökonomischen Herausforderungen entworfen werden. Wir setzen uns auch für die Ausrichtung einer Internationalen Bauausstellung (IBA) in Kiel-Gaarden ein, die mit neuen Ideen und Projekten im sozialen, kulturellen, digitalen und ökologischen Bereich wichtige Impulse geben kann.

Soziales und ökologisches Bauen

Ziel unserer baupolitischen Maßnahmen ist es, Wohn- und Gewerberaum für alle Bedarfe zu schaffen und das Klima dabei zu schützen. Dabei müssen wir die CO2-Emissionen des Gebäudesektors bei Neubau und im Bestand schrittweise auf null reduzieren und die Veränderungen im Stadtklima berücksichtigen. Künftig sollen alle Neubauten klimaneutral betrieben und alle städtischen Neubauten möglichst klimafreundlich errichtet werden. Wir nutzen dafür die uns rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Dazu entwickeln wir den Kieler Energiestandard hinsichtlich verbindlicher ökologischer und sozialer Standards für zukunftsfähiges und klimaneutrales Bauen fort. Diese Leitlinien beinhalten auch den Ansatz des kreislaufwirtschaftsgerechten Gebäudedesigns und die Einführung eines Gebäude- und Materialausweises für Neubauten. Ein hoher Mindestanteil von nachhaltig angebautem Holz oder anderer klimaneutraler Baustoffe ist mit der Verwaltung zu entwickeln. Gemeinsam mit Umweltverbänden erarbeiten wir ein Konzept, um die nachhaltige Verwendung von Holz und anderer Biomasse sicherzustellen. Die Standards werden wir konsequent in allen Bebauungsplanverfahren, Grundstücksüberlassungen, Erbpachtverträge und andere von der Stadt Kiel zu beeinflussenden Bauten, unter anderem Schulen, anwenden. Dabei sind die Anforderungen für die Förderfähigkeit im sozialen Wohnungsbau zu beachten.

Solaranlagen auf Kieler Dächern werden zusammen mit Gründächern zum Standard. In Bebauungsplänen schreiben wir die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern und Parkflächen sowie verbindliche Energiestandards fest. Auf allen neuen Gebäuden mit geeigneten Dächern soll, soweit rechtlich möglich, auf mindestens 30%, bei gewerblichen Gebäuden auf mindestens 60%, der Dachfläche Solarenergie installiert werden. Das Solarkataster wollen wir aktualisieren und die städtische Solarförderung sozial gerechter, innovativer und effizienter machen. Auf dieser Basis organisieren wir eine Solarflächenbörse, bei der Flächen anderen zur Solarnutzung vermietet werden.

Sanierung

Wir wollen die Sanierung im Kieler Stadtgebiet im Einklang mit unserem Ziel Klimaneutralität
2035 voranbringen. Sozial gerecht und klimapolitisch sinnvoll ist es, prioritär an Orten, an denen kein Wärmenetz besteht und kein entsprechender Wärmenetzausbau von den Stadtwerken geplant ist, die energetische Sanierung voranzutreiben, und gegebenenfalls ein Sanierungsgebiet auszuweisen.

Ebenso ist das Erstellen von energetischen Quartierskonzepten mit anschließendem Sanierungsmanagement (KfW 432) ein wichtiges Mittel für die energetische Sanierung des Gebäudebestandes, die zudem als „vorbereitende Untersuchung“ für die Ausweisung von Sanierungsgebieten dienen kann. Wo sinnvoll möglich, wollen wir durch eine Verschränkung von
Quartierskonzepten und Sanierungsgebieten Kosten sparen.

Ziel der Sanierungen im Bestand ist, die Standards aus dem “Positionspapier Kiel Klimaneutral 2035?!” zu erreichen, wobei bei sozialen Härtefällen, einer negativen Gesamttreibhausgasbilanz der Maßnahme oder aus Gründen des Denkmalschutzes Ausnahmen möglich sind. Die Vorgaben sind so zu gestalten, dass die Förderfähigkeit für sozialen Wohnungsbau gesichert ist. Zur Umsetzung unseres Sanierungsziels werden wir geeignete Instrumente entwickeln. Das Ziel der Sanierung wollen wir insbesondere bei Liegenschaften der öffentlichen Hand und von Unternehmen oder Verbänden mit öffentlicher Beteiligung konsequent umsetzen.

Wir fordern die Landesregierung auf, eine verpflichtende Abrissgenehmigung für alle Gebäude zu entwickeln, um das Abreißen nur dann zuzulassen, wenn dies ökologisch und sozial sinnvoll ist und eine Wiederverwendung oder Recycling von Baumaterial geprüft wird. Eine solche Prüfung wollen wir auch im kommunalen Einflussbereich umsetzen.

Intaktes Baumaterial wiederzuverwenden, das bei einer Sanierung oder einem Abriss ausgebaut wird, reduziert den Verbrauch von Ressourcen und grauer Energie. Wir unterstützen die Idee von Baumittel-Tauschbörsen und werden prüfen, ob und wie der Austausch von wiederverwendbaren Bauteilen zwischen unterschiedlichen Akteur*innen der öffentlichen Hand umgesetzt werden kann, solange Verkauf oder Abgabe an private Akteur*innen nicht sinnvoll möglich sind. Wir prüfen in Abstimmung mit der Verwaltung und anderen Kommunen die Einrichtung eines kommunalen Materialkatasters für Baustoffe.

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