Wir sind als Ratsleute in allen Stadtteilen, bei den Unternehmen und Organisationen unterwegs und hören den Bürgerinnen und Bürgern zu. Unsere politischen Forderungen setzen wir dann insbesondere in Anträgen um, die wir in der Ratsversammlung stellen, dem gewählten Beschlussgremium der Stadt Kiel. Die Aufgabe der Verwaltung ist es, die Mehrheitsbeschlüsse umzusetzen.
Sie finden alle Anträge und Beschlüsse auf der offiziellen Internetseite der Stadt im Informationssystem Kommunalpolitik.
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Kieler Rathausbriefing
Zu jeder Sitzung der Ratsversammlung veröffentlichen wir einen Newsletter mit unseren aktuellen politischen Themen.
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Kieler Rathausblatt
Zum Nachlesen unserer Positionen und Aktivitäten finden Sie hier die aktuellen Ausgaben unseres Kieler Rathausblattes:
- Ausgabe Dezember 2022
- Ausgabe März 2022
- Ausgabe August 2021
- Ausgabe Februar 2021
- Ausgabe November 2020
- Ausgabe Juni 2020
- Ausgabe September 2019
Hier können Sie alle Ausgaben unserer Zeitung lesen.
Die Mitglieder der Fraktion und ihre Aufgaben
- Die Mitglieder der Fraktion
- Die Bürgerlichen Mitglieder der Fraktion in den Ausschüssen
- Die SPD in den Stadtteilen
- Die Sprecherinnen und Sprecher in den Politikfeldern
Ratsmitglieder haben ein freies Mandat. Sie sind dem Gesetz und ihrem Gewissen unterworfen, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Im Gegensatz zum Bundes- und Landtag sind Ratsmitglieder ehrenamtlich tätig, das Ratsmandat ist also kein Beruf. Wenn andere Feierabend machen, sind sie im Wahlkreis, in der Stadt oder im Rathaus unterwegs – auch am Wochenende und in den Ferien. Ratsmitglieder nehmen in ihrer Freizeit an Rats- und Ausschusssitzungen, an Beiräten und Aufsichtsratssitzungen sowie Fraktionssitzungen teil, führen Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern, diskutieren mit Vereinsvertretern usw. Alle diese Termine müssen zu Hause vorbereitet werden.
Weil Ratsmitglieder keine Abgeordneten sind, erhalten sie keine Diäten, sondern eine Aufwandsentschädigung. Deren Höhe ist in der sogenannten „Entschädigungssatzung“ festgelegt, die von der Ratsversammlung beschlossen wird. Basis ist die Entschädigungsverordnung des Landes, die vom Innenminister des Landes Schleswig-Holstein erlassen wird. Die Ratsmitglieder bestimmen also nicht selber, wie viel sie erhalten. Mit der Aufwandsentschädigung sollen die Ausgaben, die durch das Ratsmandat entstehen (Telefonate, Vorbereitung auf die Sitzungen, Beschaffung von Informationen etc.) ersetzt werden.
In Kiel erhält jedes Ratsmitglied eine monatliche Pauschale von 389 Euro, von der die SPD-Fraktionsmitglieder laut Finanzsatzung als Mandatsträger 30% an die Partei abgeben. Die Fraktionsvorsitzende, Ausschussvorsitzende und Hauptausschussmitglieder erhalten für ihren erhöhten Aufwand eine zusätzliche Aufwandsentschädigung. Übrigens: Die Aufwandsentschädigung und die Sitzungsgelder müssen – sofern sie den Freibetrag übersteigen – versteuert werden.
Hier kann die Enschädigungssatzung heruntergeladen werden.
