Das Leben in der Stadt ist attraktiv und viele Menschen wollen dabei sein. Oft fällt es nicht leicht, eine passende, bezahlbare Wohnung zu finden. Die Gründe sind vielfältig, eine Kommune allein kommt gegen den allgemeinen Trend kaum an.
Wenn man sich also die Frage stellt, was wir dem entgegensetzten können, lohnt sich zuerst ein Blick in unser Grundgesetz. Dort heißt es in Artikel 14: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen“. Unsere Verfassung legt damit den Grundstein für einen Wohnungsmarkt, auf dem das Gemeinwohl zur allgemeinen Richtschnur wird. Und dafür
hat die SPD konkrete Vorschläge. Im Koalitionsvertrag der Ampel haben wir erfolgreich durchgesetzt, dass Deutschland die Rechtsform der „Wohngemeinnützigkeit“ wieder einführt. So entsteht ein neues, soziales Segment auf unserem Wohnungsmarkt. Wir wollen so Wohnraum schaffen, der nicht der Profitmaximierung, sondern dem Allgemeinwohl dient – und das auf Dauer.
Eine solche Wohngemeinnützigkeit bedeutet, dass Bauherren und Eigentümer*innen auf der Grundlage sozialer Regeln und mithilfe einheitlicher steuerlicher Anreize Wohnraum neu schaffen, beziehungsweise bereits existierenden Wohnraum gemeinnützig umwidmen, der dann für breite Schichten der Bevölkerung bezahlbar ist und bleibt. An der genauen rechtlichen Ausgestaltung wird aktuell gearbeitet.
Eine Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit könnte sein, dass die zur Verfügung gestellten Wohnungen langfristig mindestens zehn Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet und insbesondere denen zur Verfügung gestellt werden, die es auf dem freien Markt besonders schwer haben: Familien, Alleinerziehende, Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Geringverdiener. Vermieter, die sich dem Ziel der Gemeinnützigkeit rechtsverbindlich verschreiben, würden im Gegenzug profitieren: Es sollte hier spürbare steuerliche Entlastungen geben. Das bietet Sicherheit und macht den Wechsel ins gemeinwohlorientierte Vermieten attraktiv. Die Wohngemeinnützigkeit soll so dauerhaft dafür sorgen, dass sich Mieterinnen und Mieter auf die Befriedigung des zentralen Bedürfnisses nach einem bezahlbaren Zuhause verlassen können.
Neben der Einführung der neuen Wohngemeinnützigkeit gibt es noch weitere Stellschrauben, um mehr und vor allem bezahlbareren Wohnraum zu schaffen. Dazu gehört zum einen eine effektive Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Der Bund hat den Rekordwert von 14,5 Milliarden Euro in der sozialen Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt. Die Bundesländer haben im Rahmen eines Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum zugesagt, diese Mittel auch zum Zwecke des Neubaus von geförderten Wohnungen abzurufen und aufzustocken. Wichtig ist nun, dass sich die Bundesländer an diese Zusage halten. Schleswig Holstein bleibt hier noch weit hinter den Erwartungen zurück. Eine Landeswohnungsgesellschaft – wie sie die SPD Schleswig-Holstein fordert – könnte hier Abhilfe schaffen.
Ein weiterer zentraler Baustein für langfristig bezahlbaren Wohnraum in unseren Städten ist ein starkes soziales Mietrecht. Dieses muss insbesondere im Wohnungsbestand bezahlbare Mieten sichern und dem immer schnelleren Anstieg der Bestandsmieten einen Riegel vorschieben. Insbesondere in Schleswig-Holstein, wo die Einkommen im Schnitt nicht so hoch sind, ist das besonders wichtig. Hier haben CDU, Grüne und FDP die Mietpreisbremse 2019 jedoch auslaufen lassen, was insbesondere Mieterinnen und Mieter in Kiel hart getroffen hat.
Wohnen ist ein Menschenrecht. Wir wollen, dass niemand mehr als ein Drittel seines verfügbaren Einkommens für die Miete ausgeben muss. Das ist zwar kein leichtes Ziel, aber dennoch machbar, wenn wir politisch die richtigen Weichen stellen.