„Gefährliche Orte“: Besondere Aufmerksamkeit von Polizei und Ordnungsdienst stärkt Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger

Straße mit fahrenden Autos und Häusern aus den 60er Jahren

Sechs Orte werden in Kiel laut Presseberichten als „gefährliche Orte“ eingestuft. In diesen Bereichen kann die Polizei verstärkt kontrollieren. Dort dürfen auch Personen kontrolliert und ihre Taschen durchsucht werden, denen zwar keine konkrete Straftat vorgeworfen werden kann, die aber szenetypisch oder durch ihr Verhalten auffällig sind. Auch ein Platzverweis und eine Festnahme für bis zu zwölf Stunden sind möglich.

Wir befürworten die Einstufung gefährlicher Orte in Kiel. Denn die Möglichkeit, einen Ort als „Gefährlichen Ort“ einzustufen, dient der Erfüllung des polizeilichen Auftrags und ist an strenge rechtliche Maßstäbe gebunden. Die besondere Aufmerksamkeit macht diese Orte mit erhöhtem Kriminalitätsaufkommen sicherer. Die Einstufung gefährlicher Orte dient damit der Prävention, aber auch Repression von Straftaten und somit insbesondere der Stärkung des objektiven und subjektiven Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Zudem bewirkt die erhöhte Kontrolldichte nachweislich einen deutlichen Rückgang der Straftaten. Das ist eine gute Sache, denn die Maßnahme erhöht einerseits die Sicherheit an einem Ort, an welchem eine vermehrte Kriminalität festgestellt wurde, und schützt somit andererseits unsere Bürgerinnen und Bürger. Die Polizei oder der Kommunale Ordnungsdienst können nicht an allen Orten zugleich sein und kriminelle Personen suchen sich Orte, an denen eine Entdeckung gering ist oder sich eben Profit machen lässt, sich z. B. Drogen verkaufen lassen oder aber auch anderen für Personen lauern.

Am Beispiel Bergstraße wird der Nutzen der Einstufung von Zonen als „gefährliche Orte“ deutlich. Dort wurde festgestellt, dass zum Beispiel von Privatpersonen verschiedentlich Waffen zu den Diskothekenbesuchen mitgeführt werden. Waffen haben, sofern nicht berechtigt, im öffentlichen Raum nichts zu suchen. Wer eine Waffe mit sich führt, hat auch eine erhöhte Bereitschaft, diese einzusetzen. Die Einstufung „Gefährlicher Ort“ schützt hier nicht nur die weiteren Besucherinnen und Besucher, sondern auch die Polizistinnen und Polizisten bei der Durchführung polizeilicher Maßnahmen. Besonders wichtig ist, dass die Einstufungsmaßnahmen regelmäßig auf ihre Erforderlichkeit überprüft werden. Aber auch die parallele Begleitung durch Straßensozialarbeit ist für uns eine unabdingbare Maßnahme als Hilfestellung für Menschen, die durch z. B. Drogenabhängigkeiten in Kriminalität abgerutscht sind. Auch die vorschulische und schulische Bildung über Kriminalität und Gewalt ist ein wesentlicher Baustein für ein sicheres und somit soziales gesellschaftliches Leben und Miteinander.

Andreas Arend