Mettenhofer SPD gegen zusätzliche Sonntagsöffnungen in Kiel

Kleidung im Geschäft und Modepuppen in einem Geschäft
Bild: markusspiske/Pixabay

Auf ihrer Jahreshauptversammlung am 25. Februar 2020 beschlossen die Mitglieder des SPD-Ortsvereins Mettenhof/Hasseldieksdamm mit großer Mehrheit, ihren Kreisvorstand, ihre Ratsfraktion und den Oberbürgermeister aufzufordern, keine Initiativen für zusätzliche Sonntagsöffnungen in Kiel zu unterstützen.

Dazu erklärt Ortsvereinsvorsitzender Sönke Klettner: „Mit dem Beschluss des Wirtschaftsausschusses vom 28. Januar 2020, den Oberbürgermeister um die Prüfung zusätzlicher Sonntagsöffnungen in Kiel zu bitten, hat die Kieler SPD ihre Zusage aus dem Kooperationsvertrag mit Bündnis‘90/Die Grünen und FDP eingehalten, eine solche Prüfung vorzunehmen. Der sichtbare öffentliche Widerstand gegen zusätzliche Sonntagsöffnungen zeigt: Diese in Auftrag gegebene Prüfung führt zu keinem guten Ergebnis. Und deshalb stimmen wir der Ablehnung von Kirchen und Gewerkschaft zu.

Klettner weiter: „Unsere Ablehnung ist bestärkt durch von Anfang an bestehende Zweifel innerhalb der SPD in der Sinnhaftigkeit dieser Prüfung. Verkaufsflächen und Ladenöffnungszeiten im Einzelhandel sind seit Jahren massiv ausgeweitet worden, ohne dass dem ausreichend gestiegene Kaufkraft gegenüber steht. Umsätze werden umverteilt, und die Gewerkschaft ver.di berichtet von deutschlandweit Tausenden Geschäftsaufgaben, die sich eine längere Öffnung finanziell nicht mehr leisten konnten und im Wettbewerb mit größeren Konkurrenten aufgeben mussten. Im Übrigen besteht auch für den Onlinehandel ein sonntägliches Verkaufsverbot: Die Unternehmen dürfen am Sonntag keine Ware kommissionieren und versenden, Onlinebestellungen vom Sonntag werden
erst am Montag bearbeitet. Die bestehende Bäderverordnung, welche Badeorte wie Eckernförde, Strande, Laboe und auch den Kieler Stadtteil Schilksee einschließt, die „Kieler Innenstadt“ aber nicht erwähnt, ist ein guter Kompromiss zwischen verordnender Landesbehörde, Kirchen und Gewerkschaften, der den verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntages achtet und zugleich die besondere Rolle Schleswig-Holsteins als Erholungsland gewichtet. Dieser Kompromiss ist zum Wohle der Betroffenen nicht anzutasten.