Situation der Heringsangler*innen an der Hörn


Die Verwaltung wird gebeten, die begonnenen Maßnahmen weiter fortzusetzen und das in Drs. 0761/2019 dargestellte Vorgehen durchzuführen. Der Oberbürgermeister wird gebeten, auf Landesebene dafür zu werben, dass § 5 LFischG-DVO aufgehoben wird.

Dem Innen- und Umweltausschuss sowie dem Ortsbeirat Gaarden wird im dritten Quartal 2020 berichtet, wie sich die Situation an der Hörn entwickelt hat.

 

Begründung:

Der Innen- und Umweltausschuss teilt die Einschätzung, dass Urlaubsfischereischeine im Widerspruch zu einem angemessen Tierschutz stehen. Wer angelt, muss die nötigen Kennt-nisse haben, damit die Tiere keine unnötigen Qualen erleiden.

Max Dregelies, SPD-Ratsfraktion

Ratsherr Arne Stenger, Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Dirk Becker, FDP-Ratsfraktion