Zuwendungsverträge von Frauenfacheinrichtungen


Die Planungssicherheit für die Arbeit von Frauenfacheinrichtungen muss nachhaltig erhöht werden. Die Laufzeiten der zukünftigen Zuwendungsverträge von Frauenfacheinrichtungen sollen daher von drei auf fünf Jahre geändert werden.

Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit darzulegen, wie dieses Ziel zu erreichen ist.


Begründung:

Frauen erfahren in einer Reihe von Lebensbereichen eine strukturelle Benachteiligung. Die spezifischen Beratungsangebote der Kieler Frauenfacheinrichtungen leisten einen wichtigen und wertvollen Beitrag für die Unterstützung von Frauen in den verschiedensten Lebenslagen. Daher sollen sie weiterhin erhalten und ausreichend unterstützt werden. Für die Planungssicherheit, die die Frauenfacheinrichtungen brauchen, soll daher die Laufzeit der Zuwendungsverträge von drei auf fünf Jahre erhöht werden.

Ratsfrau Astrid Leßmann
SPD-Ratsfraktion

Ratsfrau Verena Heimann
Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsherr Ralf Meinke
FDP-Ratsfraktion