Als ein Signal für eine moderne und weltoffene Stadt ordnen wir den Beschluss der Ratsversammlung ein, bis Ende 2019 eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache einzuführen.
Mit diesem Beschluss, den wir beantragt haben, wird die Verwaltung gebeten, alle Schreiben, Vordrucke, Formulare und Veröffentlichungen zu überarbeiten. Grundlage dieses Beschlusses ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017. Das viel beachtete Urteil schützt die geschlechtliche Identität von Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, und es schützt die vor Diskriminierung.
Wir setzen mit diesem Beschluss unseren Kurs für mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Landeshauptstadt fort und beziehen Sprache ausdrücklich mit ein. Sprache prägt die menschliche Wahrnehmung und bildet gesellschaftliche Realität ab. Wer nicht angesprochen wird, wird nicht erreicht.
Kiel als weltoffene und moderne Landeshauptstadt dokumentiert damit auch in der Verwaltungssprache gesellschaftliche Vielfalt. Mittlerweile gibt es auch genug erfolgreiche Beispiele, wie Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache umgesetzt wird, ohne diese zu deformieren. Aus Gründen der Nachhaltigkeit wurde auch beschlossen, die Neuregelung bei Druckerzeugnissen erst bei Neuauflagen anzuwenden.
Dies erklären Anna-Lena Walczak, Verena Heimann und Christina Musculus-Stahnke.
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