Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Erweiterung des Frauenhauses Kiel um mindestens 26 Plätze zu ermitteln. Dabei ist insbesondere Folgendes zu prüfen:
1. Baurechtliche Voraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden Frauenhauses
2. Finanzierung eines Erweiterungsbaus durch die aktuellen zusätzlichen Investitionsmittel des Landes Schleswig-Holstein
3. Absicherung einer dauerhaften Finanzierung des erweiterten Personalbedarfs im Finanz-ausgleichsgesetz (FAG)
4. Beteiligung am Modellprojekt des Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung zur Schaffung von Wohnraum für Frauen, die wieder in der Lage sind das Frauenhaus zu verlassen
Es fehlen im Vergleich zur Hansestadt Lübeck in Kiel weitere 26 Plätze im Frauenhaus. Häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Kinder ist nach wie vor eine zentrale Herausforderung für die Frauenberatungsstellen. Oft finden Frauen keinen Platz im Frauenhaus, so dass die Spirale von Gewalt nicht durchbrochen werden kann. Hier ist dringend im Benehmen mit dem Land Abhilfe zu schaffen.
Ratsfrau Ingrid Lietzow
SPD-Ratsfraktion
Ratsfrau Sigrid Schröter
CDU-Ratsfraktion
Ratsherr Marcel Schmidt
Ratsfrau Dr. Susanna Swoboda
SSW-Ratsfraktion