Zum Investitionspaket „Förderung des Breitensports“


Das Konzept zur Förderung des Breitensports wird folgendermaßen geändert:

1. Antragsberechtigt sind neben Kieler Sportvereinen, die Mitglied im Sportverband Kiel sind, und Ortsbeiräten auch Kieler Bildungseinrichtungen wie z.B. Schulen, Kita und Jugendtreffs. Außerdem dürfen Bürgerinitiativen sowie einzelne Bürgerinnen und Bürger Anträge stellen. Die Projekte dieser Anträge müssen einen gemeinnützigen und öffentlichen Charakter nachweisen.

2. Das Gremium besteht aus 2 Vertreter*innen des Amtes für Sportförderung, 2 Vertreter*innen des organisierten Sports und jeweils einer/eines Vertreter*in der in der Ratsversammlung vertretenen Fraktionen.

3. Das benannte Gremium sichtet die Vorschläge und gibt eine Empfehlung ab, die dem Ausschuss für Schule und Sport zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt wird.

Das Kapitel „Ziel des Förderfonds“ ist entsprechend den oben genannten Vorgaben redaktionell anzupassen.

Die Förderung des Breitensports ist für Kiel mindestens genauso wichtig wie die Weiterentwicklung des Spitzen- und Leistungssports. Breitensport manifestiert sich aber heutzutage immer stärker außerhalb von Vereinen. Diesem Umstand ist der vorliegende Antrag geschuldet.

Ratsherr Volkhard Hanns
Ratsherr Torsten Stagars
SPD-Ratsfraktion

Ratsfrau Lydia Rudow
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ratsfrau Dr. Susanna Swoboda
SSW-Ratsfraktion