Bis zur Errichtung einer städtischen Wohnungs(bau)gesellschaft oder -genossenschaft wird von einer Veräußerung des städtischen Wohnungsbestandes oder einzelner Teile dieses Bestandes abgesehen. Der städtische Wohnungsbestand soll, so weit möglich, bis zur Gründung dieser Gesellschaft oder Genossenschaft erhalten bleiben und vermietet werden. Die Verwaltung wird gebeten, die Ratsversammlung über den Sach- und Verfahrensstand der Vorbereitung der Gründung einer Gesellschaft oder Genossenschaft zu unterrichten.
Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel hat am 16. März 2017 mit Drucksache 0115/2017 auf Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für die Gründung einer städtischen Wohnungs(bau)gesellschaft zu prüfen. Dazu soll die Überführung des städtischen Wohnungsbestandes im heutigen Umfang in eine solche Gesellschaft oder Genossenschaft ermöglicht werden.
Ratsherr Falk Stadelmann
Ratsfrau Gesa Langfeldt
Ratsherr André Wilkens
SPD-Ratsfraktion
Ratsherr Marcel Schmidt
SSW-Ratsfraktion