Mieterschutz


Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenzen-Verordnung dürfen nicht abgeschafft werden. Deshalb müssen der Oberbürgermeister und der Sozialdezernent sich mit Nachdruck auf Landesebene für deren Erhalt und in diesem Fall für die Aufnahme der Stadt Kiel in die Kappungsgrenzen-Verordnung einsetzen.

Oberstes Ziel Kieler Wohnungspolitik muss die Schaffung neuen Wohnraums mit einem hohen Anteil an kostengünstigen Mietwohnungen sein, um die negativen Effekte eines derzeit knappen Wohnungsmarktes zu vermeiden.

Im Mietspiegel 2017 wurde eine Steigerung von 4,6% für Bestandsmieten ermittelt – also genau jener Mieten, deren Steigerung durch eine Kappungsgrenze begrenzt werden kann.

Um das Wohnen in der Stadt Kiel weiterhin bezahlbar zu erhalten, müssen beide Instrumente nebeneinander eingesetzt werden.

Der Mietspiegel zeigt weiterhin deutliche Steigerungen, sodass das in Drucksache 0757/2014 beschlossene Kriterium erfüllt ist. Der Beitritt der Landeshauptstadt Kiel zur Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes ist daher dringend geboten.

Da diese Instrumente nur langfristig die gebotene Wirkung zeigen, muss die Stadt Kiel sich mit Nachdruck für den Erhalt beider Verordnungen einsetzen.

Ratsfrau Anemone Helbig
SPD-Ratsfraktion

Ratsherr Marcel Schmidt
SSW-Ratsfraktion