Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Ratsversammlung im September 2017 zu prüfen, welche Voraussetzungen für die Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft zu schaffen sind. Dabei sollen
- die unterschiedlich möglichen Rechtsformen und Möglichkeiten der Beteiligung Dritter gegeneinander abgewogen werden;
- Vorzugsvariante ist dabei die Gründung einer städtischen Gesellschaft, die als „Obergesellschaft“ fungiert und im Eigentum der Grundstücke ist;
- das gesamte operative Geschäft, vom Bau der Wohnungen bis hin zur Verwaltung und Vermietung, soll durch Verwalter vorgenommen werden;
- die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat und ist Teil des EBK;
- Grundstücksverkäufe sollen grundsätzlich zum Beschluss dem Bau-und Finanzausschuss vorgelegt werden;
- das mögliche und notwendige Portfolio unterschiedlicher Wohn- und Eigentumsformen und
- die mindestens notwendige Ausstattung mit Ressourcen (Eigenkapital, Grundstücke und Bestandswohnungen im Eigentum der Landeshauptstadt Kiel) ermittelt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich hierfür durch eine externe Expertise beraten zu lassen. Hierbei sind die Fördermöglichkeiten des Landes auszuschöpfen.
Wohnen ist ein Grundrecht! Um auch in den nächsten Jahren einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt zu erhalten und den Mietspiegel und damit die Mieten zu stabilisieren, ist die Gründung einer städtischen Wohnungs(bau)gesellschaft unbedingt notwendig.
Mietsteigerungen zwischen 15% und 25% im Schnitt in den vergangenen fünf Jahren zeigen dies eindrücklich. Außerdem sank der Anteil an geförderten Mietwohnungen mit Mietpreisbindung zwischen 2005 und 2015 von 15,7 % auf 6,8%, d.h. nur noch ca. 6.500 Wohnungen sind heute mietpreisgebunden mit 5,00 € bis 5,50 €. Auch zukünftig wird es nicht einfacher, da sich heute schon viele Investoren von den Bindungen nach zehn Jahren freikaufen oder die Finanzierung durch das Land erst gar nicht erst wahrnehmen, damit sie gleich höhere Mieten fordern können.
Familien mit Kindern und einem Wohnberechtigungsschein können kaum noch Wohnungen nachgewiesen werden. Trotz der grundsätzlich angewendeten 30%-Regel für sozialen Wohnungsbau bei Neubauten ist nicht zu erwarten, dass bei einer wachsenden Bevölkerung um ca. 15.000 Einwohnerinnen und Einwohner der Kieler Wohnungsmarkt die Nachfrage nach günstigeren sozialen Wohnungen zukünftig ausreichend bedienen wird.
Deshalb gilt es, alle Protagonisten am Wohnungsmarkt mit der zu gründenden Wohnungs(bau)gesellschaft anzusprechen, lokale Interessierte wie z.B. Wohnprojekte, Baugemeinschaften, Selbstorganisationen wie Siedlerbund und andere Netzwerksstrukturen zu stützen und ihnen ein kostengünstiges, qualitativ hochwertiges Bauen zu ermöglichen.
Durch den Beschluss einer Vorzugsvariante für die zu gründende Gesellschaft soll erreicht werden, dass die neue Wohnungsbaugesellschaft sehr schlank wird, mit evtl. nur wenig Personal. Das gesamte operative Geschäft soll von am Markt befindlichen Profis (Wohnungsgesellschaft, Genossenschaften und andere) erledigt werden. Über den Aufsichtsrat hat die Ratsversammlung einen unmittelbaren Einfluss auf den Wohnungsbestand.
Ratsherr Claus Wittigf.d.R.
Ratsherr Rüdiger Karschau
SPD-Ratsfraktion
Ratsherr Arne Stengerf.d.R.
Ratsherr Arne Langniß
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ratsfrau Dr. Susanna Swobodaf.d.R.
Ratsherr Marcel Schmidt
SSW-Ratsfraktion