Der Antrag erhält folgende Fassung:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sommerpause ein Verfahren zwischen Dezernat II und V für die mittel- und langfristige Planung sowie die Realisierung von Schulbaumaßnahmen zu entwickeln und mit der Selbstverwaltung abzustimmen.
Grundlage dazu sind die folgenden Schwerpunkte:
➢ Entwicklung eines aktualisierten Schulbau- und Sanierungsprogramms für die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen inkl. einer Priorisierung der Bauvorhaben
unter Einbeziehung u.a. von
– Grundlagen aus der Schulentwicklungsplanung
– Angleichung künftiger Planungsschritte an die aktuelle Bevölkerungsprognose
– Einbindung der Kooperation mit den Umlandgemeinden
– Berücksichtigung von zu erwartenden Schwerpunktbildungen (neue Stadtteile)
– Einbeziehung und Weiterentwicklung der neuen DAZ Zentren und den Berufsintegrationsklassen (BIK)
➢ Entwicklung einer entsprechenden Kostenkalkulation für eine solide Haushaltsplanung
– Vorlage von Baukostenschätzungen und Kalkulationen
– sowie zeitnahe Darlegung und Begründung von Abweichungen über 10% im Schul- und Sportausschuss zur Information und Beratung
– Vorbereitung und Darstellung der jeweiligen Neubau- und Sanierungsbedarfe (getrennt) rechtzeitig vor den kommendem Haushaltsberatungen
➢ Partizipative Einbindung der Schulen – innerhalb eines finanziell standardisierten Rahmens – in einem transparenten Verfahren bei Planung und Umsetzung durch die Immobilienwirtschaft und das Amt für Schulen
– Raumgestaltungsprozesse unter Beteiligung der Schulen liegen in der Federführung des Amtes für Schulen
➢ Über die Sanierungs- und Neubaumaßnahmen ist regelmäßig, spätestens alle 6 Monate, in den entsprechenden Fachausschüssen zu berichten
Das bisherige Schulbau- und Sanierungsprogramm ist nicht mehr aktuell, Kostenschätzungen sind mittlerweile veraltet und neue Baumaßnahmen kommen dazu. Der ursprüngliche Ansatz, anstehende Baumaßnahmen aufzuzeigen, für die Haushaltsplanungen mit einer Kostenschätzung zu versehen, zu priorisieren und in eine zeitliche Reihenfolge zu bringen, soll beibehalten werden. Daher braucht es ein Schulbau- und Sanierungsprogramm II. Dieses ist in Kooperation des Amtes für Schulen, der Immobilienwirtschaft und der Selbstverwaltung als endgültiges Entscheidungsgremium zu entwickeln.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Kostenkalkulationen über viele Jahre nicht aufrechterhalten werden können, daher braucht es hier ein stufiges Verfahren, je näher die Baumaßnahme rückt und ein Controlling in der Umsetzung.
In der Zusammenarbeit der beiden betroffenen Dezernate sind Zuständigkeiten, Abstimmungswege und Beteiligung der betroffenen Schulen in Planung und Umsetzung der Baumaßnahmen zu klären und im Sinne dieses Antrages festzulegen.
Ratsfrau Beate Friedrichs-Heinemann
SPD-Ratsfraktion
Ratsfrau Andrea Hake
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ratsfrau Susanna Swoboda
SSW-Ratsfraktion