Die Verwaltung wird beauftragt, bei einem externen Gutachter eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, welche bauliche und andere Maßnahmen zur Zukunftssicherung des Jugenddorfes Falckenstein entwickelt und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit prüft.
Die zu entwickelnden baulichen Maßnahmen sollen erstens den Erhalt und zweitens eine sinnvolle Weiterentwicklung des Jugenddorfes Falckenstein ermöglichen. Ziel muss es sein, dass das Jugenddorf seine jetzige Funktion auch langfristig weiterhin wahrnehmen kann.
Folgende Kategorien sind dabei zu beachten:
a) unabweisbare erste Maßnahmen;
b) Teilsanierung;
c) Gesamtsanierung, inklusive der Option eines sukzessiven Vorgehens.
Der jeweilige Finanzbedarf ist dabei aufzuzeigen. Gleichzeitig ist zu verdeutlichen, welche Folge die Nichtvornahme der jeweiligen Maßnahmen haben würde.
Des Weiteren sind unterschiedliche Möglichkeiten der investiven Umsetzung zu untersuchen. Dies bezieht sich auf eine mögliche Investition durch die Stadt, den Trägerverein, eventuell mit städtischer Bürgschaft, sowie einen externen Investor. Dabei soll auch beachtet werden, ob benachbarte Flächen in diesem Zusammenhang einer veränderten und dem Ziel dienlichen Nutzung herangezogen werden können. Die benötigten Mittel sind aus dem Haushalt i. H. v. max. 50.000 € bereitzustellen.
Das Jugenddorf Falckenstein bietet den Rahmen für mannigfaltige Projekte in der sozialen Jugendarbeit. Kinder und Jugendliche aus allen sozialen Schichten erholen sich hier, erfahren niedrigschwellige Bildungsangebote und finden einen unmittelbaren Zugang zu Natur und Umwelt. Der Strandkindergarten ist hier nur exemplarisch zu nennen, die Awo-Strandfahrten ebenso. Die bauliche Situation ist schlecht. Maßnahmen sind nötig, wenn man das Jugenddorf weiter erhalten möchte.
Ratsherr Volkhard Hanns
Ratsherr André Wilkens
SPD-Ratsfraktion
Ratsfrau Dr. Susanna Swoboda
SSW-Ratsfraktion