Die Ratsversammlung bekräftigt ihre Beschlüsse zur alten Muthesius Kunsthochschule, mit denen der Verbleib der Initiativen und Projekte des „Alte MU Impulswerk e.V.“ in den Räumlichkeiten am Lorentzendamm gewährleistet wurde.
Den Beschlüssen für ein bauliches Gesamtkonzept (Drucksache 0281/2016) sowie der Resolution zur alten Muthesius Kunsthochschule (Drucksache 0357/2016) folgend werden dem „Alte MU Impulswerk e.V.“ für die Dauer von zwei Jahren freie Räumlichkeiten im Gebäude zu einer angemessenen Miete zur Verfügung gestellt.
Die Stadtverwaltung bleibt weiterhin aufgefordert, auch an anderen Standorten Räumlichkeiten für kreative Initiativen zu suchen (siehe Drucksache 0809/2014 und oben genannte Resolution), und wird gebeten, hierzu einen Zwischenstand im Wirtschaftsausschuss zu berichten.
Die Ratsversammlung hält daran fest, dass dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1011 (Drucksache 0659/2015) sowie dem Wohnbauflächenatlas (Drucksache 0736/2016) folgend auf dem Gebiet der ehemaligen Muthesius Kunsthochschule dringend benötigter Wohnraum in der Innenstadt geschaffen werden soll – insbesondere bezahlbare Mietwohnungen.
Den Initiativen des „Alte MU Impulswerk e.V.“ wurde bereits im Frühjahr 2016 mit der Planungssicherheit von zwei Jahren, der Überlassung von Räumlichkeiten zu einer angemessenen Miete sowie der Möglichkeit, ihre Vorstellungen zu einer weiteren Entwicklung des Geländes im Rahmen eines konkurrierenden Verfahrens einzubringen, eine faire Chance gegeben. Eine über diese Vereinbarung hinausgehende Förderung ist nicht geboten.
Die Ratsversammlung sowie ihre Ausschüsse haben zur Entwicklung des Geländes am ehemaligen Standort der Muthesius Kunsthochschule sowie zur Zwischennutzung der Räumlichkeiten und zur Unterstützung der übergangsweise dort ansässigen Initiativen diverse Beschlüsse gefasst. Die entsprechenden Drucksachen sind im Beschluss genannt.
Im Sinne einer verlässlichen Stadtpolitik und eingedenk der Notwendigkeit, in der Innenstadt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sollte sich die Ratsversammlung zu diesen Beschlüssen bekennen und an den mit allen Seiten getroffenen Vereinbarungen festhalten.