- Der OB wird gebeten die Rahmenbedingung beim CO2-Ausstoss für die Erlangung der Albig-Plakette von 120 gr CO2/km auf 100 gr CO2/km ab dem 1.1.2017 abzusenken.
- Die Mehrerlöse aus den Parkgebühren werden für Infrastruktureinrichtungen der E-Mobilität, wie z.B. E-Schnellladesäulen, verwendet.
Die 2010 eingeführte Albig-Plakette erlaubt das gebührenfreie Parken für 2 Stunden auf öffentlich gewidmeten und bewirtschafteten Parkplätzen. Die Frei-Parken-Plakette gilt jeweils für 3 Jahre und der max. CO2-Ausstoss von 120gr/km wird durch den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld V.7) nachgewiesen. Inzwischen sind ca. 9.400 Plaketten ausgegeben worden. Durch die technische Entwicklung der Fahrzeugmotoren in den letzten 6 Jahren, die Zulassung von Hybrid- und Elektrofahrzeugen, ist es angebracht das CO2-Ausstosskriterium zu verschärfen. Die bisherigen Anspruchsberechtigten haben naturgemäß bis 31.12.2016 noch die Möglichkeit, eine Plakette nach den alten Bedingungen zu erlangen.
Ratsherr Achim Heinrichs
Ratsherr Wolfgang Schulz
SPD-Ratsfraktion
Ratsherr Lutz Oschmann
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ratsherr Marcel Schmidt
SSW-Ratsfraktion