Die Verwaltung wird beauftragt, die Raumprogrammstandards der Landeshauptstadt Kiel für Schulen zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Gemeinschaftsschulen:
- Angestrebt werden soll eine vergleichbare Ausstattung der einzelnen Schularten mit Computerräumen (Gleichstellung der Schularten der Sekundarstufe);
- Stärkung jeweils vorhandener Profilausrichtungen, dabei mindestens zwei weitere Räume für Profilausgestaltungen bei den Profilen, die in Fachräumen stattfinden müssen, da der Unterricht nicht in Klassenräumen möglich ist (bspw. Naturwissenschaftlicher Unterricht, Technikunterricht);
- Bei gebundenen Ganztagsschulen ist verstärkt darauf zu achten, dass die Räume im Nachmittag durch den Ganztagsbetrieb stärker gebunden sind als bei Offenen Ganztagsschulen.
Das Ergebnis der Überprüfung ist dem Ausschuss für Schule und Sport bis zum März 2017 vorzulegen.
Das derzeitige Raumprogramm berücksichtigt die besonderen Anforderungen an Gemeinschaftsschulen nur unzureichend, v.a. dann, wenn sie eine Oberstufe besitzen und/oder eine gebundene Ganztagsschule sind. Diese Situation muss den Anforderungen eines modernen Schulbetriebs angepasst werden. Im Folgenden wird dies exemplarisch verdeutlicht:
Laut aktuell geltenden Raumprogrammstandards von 2012 sieht die Verteilung im Bereich der Computerräume wie folgt aus:
Computerräume | Sek I | Sek II | |||
Schulart | 3-zügig | 4-zügig | 5-zügig | 2-zügig | 3-zügig |
Gymnasium | 2 | 2 | 2 | ||
GemS: Offene GT-Schule | 1 | 1 | 2 | +1 | +1 |
GemS: Gebundene GT-Schule | 1 | 1 | 2 | +0 | +0 |
Bei der Verteilung von Computerräumen nach den Raumprogrammstandards von 2012 wird deutlich, dass bei gebundenen Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe im Gegensatz zu den Gymnasien ein Raum weniger vorgesehen ist. Dies ist unverständlich.
Es wäre nachvollziehbarer, wenn 4-zügigen Gemeinschaftsschulen mit einer Sek II grundsätzlich zukünftig mindestens zwei Computerräume zustünden, unabhängig davon, ob sie gebundene oder offene Ganztagsschulen sind. Bislang wären hier die Gemeinschaftsschulen mit offenem Ganztag bevorteilt, sofern sie fünfzügig wären und eine Oberstufe besäßen.
Ähnlich stellt sich die Lage bei den naturwissenschaftlichen Räumen dar. Auch hier scheint eine Anpassung der Raumprogrammstandards geboten.
Naturwissenschaften | Zügigkeit | ||||
Sek I | Sek II | ||||
Schulart | 3-zügig | 4-zügig | 5-zügig | 2-zügig | 3-zügig |
Gymnasium | 6 | 6 | 8 | ||
GemS OGT | 3 | 4 | 5 | +1 | +1 |
GemS GGT | 3 | 3 | 4 | +1 | +2 |
Vergleicht man eine 4-zügige Gemeinschaftsschule mit 3-zügiger Oberstufe mit einem 4-zügigem Gymnasium, wird deutlich, dass den Gemeinschaftsschulen nach den Raumprogrammstandards aus 2012 ein Übungsraum weniger zusteht.
Bezüglich des Faches Technik ist festzuhalten, dass an den Gemeinschaftsschulen immer nur ein Technikraum vorgesehen ist. In den Raumprogrammstandards von 2012 ist bisher noch nicht berücksichtigt, dass für die Ganztagsangebote für alle Schülerinnen und Schüler ausreichende Raumressourcen zur Verfügung stehen müssen.
Ratsherr Volkhard Hanns
SPD-Ratsfraktion
Ratsfrau Andrea Hake
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ratsfrau Dr. Susanna Swoboda
SSW-Ratsfraktion