Der Antrag erhält folgende Fassung:
Die Ratsversammlung unterstützt die Forderung von pro familia und anderen, dass die bis 2004 im Sozialgesetz festgeschriebene „Hilfe zur Familienplanung“ wieder eingeführt wird. Das Recht eines jeden Menschen auf ungehinderten Zugang zu möglichst sicheren und gesundheitlich verträglichen Verhütungsmethoden darf nicht am Geld scheitern.
Der Bundestag möge eine dauerhafte und bundesweit einheitliche Regelung mit Rechtsanspruch beschließen, durch die Menschen mit geringem Einkommen (siehe in der Begründung genannte Personengruppen) auch ab dem vollendeten 20. Lebensjahr von den Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung vollständig entlastet werden.
Dabei soll berücksichtigt werden, dass die real anfallenden Kosten für das Verhütungsmittel der Wahl übernommen werden. Der Zugang zur Kostenübernahme soll möglichst unbürokratisch und niedrigschwellig sein.
Die Vereinten Nationen haben auf der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo 1994 festgeschrieben, dass alle Frauen und Männer das Recht auf ungehinderten Zugang zu möglichst sicheren, verträglichen und erschwinglichen Verhütungsmethoden haben müssen. pro familia hat daher im Jahr 2015 eine Petition in den Bundestag eingebracht, die von der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, dem AWO-Bundesverband, der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen, den Frauenberatungsstellen und Frauennotruf (bff), Gemeinnützige Stiftung Sexualität und Gesundheit (GSSG), den Frauen im Sozialverband Deutschland SoVD, Terre des Femmes, Ver.di Frauen- und Gleichstellungspolitik, sowie dem Zukunftsforum Familie unterstützt wurde.
Folgende Personen sollten ab dem vollendeten 20. Lebensjahr von den Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung vollständig entlastet werden:
- Leistungsberechtigte nach dem SGB II,
- Leistungsberechtigte nach dem SGB XII,
- Leistungsberechtigte nach § 6a BKGG,
- Empfängerinnen von Leistungen nach dem BAföG,
- Empfängerinnen von Leistungen nach dem WohngeldG,
- Bezieherinnen von Berufsausbildungshilfen,
- Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem AsylbLG; hier auch vor dem 20. Lebensjahr,
- und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen.
Die Kosten für diese Aufgabe, die weiterhin in bundespolitischer Verantwortung liegt, dürfen dabei nicht auf die Kommunen abgewälzt werden.
Ratsherr Benjamin Raschke
SPD-Ratsfraktion
Ratsfrau Dagmar Hirdes
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ratsfrau Susanna Swoboda
SSW-Ratsfraktion