Haushaltsvollzug in den Fachausschüssen


Die Verwaltung wird gebeten, ab 2016 in allen Fachausschüssen quartalsweise, mindestens aber zweimal pro Jahr über den Haushaltsvollzug im jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Fachausschüsse im Rahmen einer Geschäftlichen Mitteilung zu informieren. Dabei soll die Umsetzung der Vorhaben und  z.B. Mehr- oder Minderausgaben, Verzögerungen bei Auszahlungen sowie weitere Abweichungen vom Haushaltsplan in den jeweiligen Budgets dargelegt werden.

In den jeweiligen Fachausschüssen sollen die Entwicklungen exemplarischer Produktgruppen bzw. Unterproduktgruppen zusammen mit der quartalsweisen Darstellung beraten werden. Dies betrifft die folgenden Produktgruppen bzw. Unterproduktgruppen und Fachausschüssen:

  • Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit            351, 522
  • Ausschuss für Schule und Sport                                                    21-24, 421
  • Bauausschuss                                                                                1115, 511, 551
  • Finanzausschuss                                                                            611, 612
  • Hauptausschuss                                                                             573
  • Innen- und Umweltausschuss                                                        1113, 122, 554, 561
  • Jugendhilfeausschuss                                                                    361, 362
  • Kulturausschuss                                                                             251, 272, 281
  • Wirtschaftsausschuss                                                                    571

In den kommenden Vorberichten zum Haushalt sollen zu allen strategischen Zielen Ausführungen in eigenständigen Kapiteln vorgelegt werden.

Zudem soll im Vorbericht eine Analyse der Personalsituation und Personalentwicklung vorgelegt werden einschl. einer Darlegung ihrer Finanzierung durch Landes- bzw. Bundesmittel.

Die Fachausschüsse sollen stärker in den Haushaltsvollzug einbezogen werden. Damit soll u.a. sichergestellt werden, dass etwa bei akuten unvorhersehbaren Problemlagen eingeschätzt werden kann, inwieweit haushalsrelevante Entscheidungen getroffen werden können.

Alle strategischen Ziele der LH Stadt Kiel sind gleichwertig. Ihre Umsetzung im Haushaltsplan sollte deshalb gleichberechtigt gewürdigt werden.

Ratsherr Wolfgang Schulz
SPD-Ratsfraktion

Ratsfrau Dagmar Hirdes
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ratsherr Sven Seele
SSW-Ratsfraktion