Entsprechend der Liste im Anhang wird für den Haushalt 2016 in den Planjahren 2016 bis 2019 im Teilplan 122009 Pos. 13 (Ordnungsangelegenheiten) federführend ein Titel „Fonds ‚Gemeinsam Kiel gestalten’“ zur Umsetzung von Projekten und Maßnahmen eingerichtet. Eine haushaltstechnische Aufteilung der Mittel von diesem Teilplan auf andere Teilpläne erfolgt im Rahmen der Projekt- und Maßnahmenumsetzung entsprechend den jeweiligen Inhalten der Maßnahmen.
Mit dem Fonds „Gemeinsam Kiel gestalten“ sollen Projekte und Maßnahmen in Stadtteilen gefördert werden, die eine nachhaltige Aufwertung, eine Förderung von nachbarschaftlicher Zusammenarbeit und ein sicheres Zusammenleben zum Ziel haben.
Mit Aufwertungsmaßnahmen soll die Bewältigung der Herausforderung des urbanen Wandels unterstützt, die Lebensqualität in den Quartieren verbessert, die öffentliche Sicherheit auf diese Weise erhöht und das Zusammenleben der Kielerinnen und Kieler verbessert werden. Die aktive Beteiligung der Menschen vor Ort an der Auswahl der Aufwertungsmaßnahmen soll das Verantwortungsbewusstsein für den eigenen Stadtteil stärken.
Im Jahr 2016 soll das Programm durch eine Aufwertung des Schützenparks gestartet werden: Im Rahmen des Programms soll der Schützenpark unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil ökologisch aufgewertet werden, um so im Umfeld verloren gegangene ökologische Nischen nach Möglichkeit zu ersetzen, er soll damit ein Rückzugsort für Flora und Fauna im städtischen Umfeld werden und den Menschen zur Naherholung dienen. Im Rahmen der Umgestaltung soll dieser Ort von Angsträumen befreit werden. Das Gesamtvolumen für diese Maßnahmen soll 300.000 Euro nicht überschreiten.
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, in den Jahren 2016 bis 2019 unter Beachtung der folgenden Rahmenbedingungen einen Wettbewerb zu initiieren:
- Antragsberechtigt sind u.a. Ortsbeiräte, Stadtteilinitiativen gemeinnützige Einrichtungen und Vereine sowie in begründeten Einzelfällen Wohnungsgesellschaften und Unternehmen gemeinsam mit Statteilinitiativen, gemeinnützigen Einrichtungen und Vereinen. Zu allen Anträgen soll eine Empfehlung des zuständigen Ortsbeirates vorliegen.
- Die Fördersumme beträgt maximal 25.000 Euro. Eine mehrfache Förderung eines Projektes oder Maßnahme ist ausgeschlossen.
- Für die Auswahl der Projekte und Maßnahmen wird eine Jury aus Innen- und Umweltausschuss, Bauausschuss und Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit gebildet.
- Auswahlkriterien für die Jury sollen sein:
- Grad der Bürgerbeteiligung bei der Auswahl und Durchführung des Projekts bzw. der Maßnahme
- Stärkung der Nachbarschaft/Zusammenarbeit im Stadtteil durch das Projekt bzw. die Maßnahme
- Nachhaltigkeit des Projekts bzw. der Maßnahme
- Verbesserung der öffentlichen Sicherheit im Stadtteil durch die Erhöhung der Ordnung oder/und Sauberkeit oder/und des Zusammenhalts der Menschen
- Innovativer Ansatz des Projekts bzw. der Maßnahme
- Ausstrahlung des Projekts bzw. der Maßnahme in den Stadtteil
- Übertragbarkeit im Stadtteil oder in andere Stadtteile
- Umsetzbarkeit des Projekts bzw. der Maßnahme (einschl. ggf. Genehmigungen und Absprachen mit der Verwaltung)
Die Vergabe der Mittel erfolgt auf Grundlage des Jury-Vorschlags durch Beschluss des Innen- und Umweltausschusses unter Mitberatung des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Gesundheit und des Bauausschusses.
Urbaner Wandel findet zu allen Zeiten statt. Häuser, Bäume, Straßen, Stadtquartiere und die Menschen, die dort leben oder arbeiten, altern, während andernorts neue Häuser und Straßen gebaut werden und junge Leute zuziehen. Aber Menschen können sich viel einfacher verändern als die Häuser und das gebaute Umfeld. Einige Quartiere passen sich veränderten Umständen nicht an, sodass sie mit einer entsprechenden Politik der Aufwertung revitalisiert werden müssen. Mit dem neuen Fonds für Projekte, die ein Bündel von Maßnahmen beinhalten, und Maßnahmen sollen Stadtteile und Nachbarschaften, die durch den urbanen Wandel herausgefordert sind, bei der Bewältigung dieser Herausforderung unterstützt, die Sicherheit im öffentlichen Raum erhöht und das Zusammenleben der Kielerinnen und Kieler gestärkt werden. Dieser Ansatz wird bestätigt durch eine Hintergrundstudie „Städtebauliche Aufwertungsstrategien in benachteiligten Stadtquartieren. Gute Praxisbeispiele in Europa“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung aus dem Jahr 2007: In „… Aufwertungsmaßnahmen können auch junge Arbeitslose der betroffenen Quartiere zur Durchführung der Baumaßnahmen mit eingebunden werden. So hängen sie nicht den ganzen Tag herum, schüchtern keine Passanten mehr ein und begehen keine Bagatelldelikte mehr. Die Quartierserneuerung kann auch das Verantwortungsbewusstsein der Anwohner stärken. Wenn sie das Gefühl haben, man hört ihnen beim Umbau ihres Viertels zu, so fühlen sie sich unter Umständen besser dort und bemühen sich um Sauberkeit und soziale Kontrolle zur Vermeidung von Störungen.“ [S. 26].
Ratsherr Wolfgang Schulz
Ratsherr Falk Stadelmann
Ratsfrau Lisa Yılmaz
SPD-Ratsfraktion
Ratsfrau Lydia Rudow
Ratsfrau Dr. Martina Baum
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ratsherr Marcel Schmidt
Ratsfrau Dr. Susanna Swoboda
SSW-Ratsfraktion