Situation geflüchteter Frauen in Kiel


Die Verwaltung wird darum gebeten:

  1. zu prüfen, ob und in welchem Ausmaß in den Gemeinschaftsunterkünften Übergriffe auf Frauen und Kinder stattfinden und bei Bedarf ein Konzept vorzulegen, wie Übergriffe und Gewalt zukünftig zu verhindern sind;
  2. das Personal, auch das Sicherheitspersonal, in den Gemeinschaftsunterkünften besonders zu schulen und zu sensibilisieren für die Belange von geflüchteten Frauen und für Gewaltprävention;
  3. zu prüfen, ob in allen Kieler Gemeinschaftsunterkünften angemessene Räumlichkeiten für geflüchtete Frauen und Kinder vorhanden sind und wenn dies nicht der Fall ist, inwieweit diese zeitnah eingerichtet werden können. Dieses gilt insbesondere für getrennte und geschützte Sanitärbereiche sowie seperate Aufenthaltsräume, in denen Frauen Rückzugsmöglichkeiten gegeben werden;
  4. bei der Planung neuer Flüchtlingsunterkünfte und Wohnungen im sogenannten Kieler Modell Unterkünfte zu schaffen, in denen ausschließlich allein geflüchtete Frauen und deren Kinder untergebracht werden;
  5. in Zusammenarbeit mit den Kieler Facheinrichtungen ein Konzept zu entwickeln, wie mit geeigneten Maßnahmen und Angeboten noch besser auf die spezifischen Lebenssituationen und Bedürfnisse geflüchteter Frauen eingegangen werden kann.

Über die Ergebnisse der Prüfung und die Umsetzung der genannten Maßnahmen soll dem Ausschuss ein schriftlicher Bericht vorgelegt werden.

Das Kieler Frauenbündnis hat sich auf der letzten Vollversammlung am 8. Oktober ausführlich mit dem Thema „Frauen und Flucht“ auseinander gesetzt. Deutlich wurde, dass das Thema Flucht die Frauenfacheinrichtungen vor neue Herausforderungen stellt was das Spektrum der Beratungstätigkeit angeht, das Überwinden sprachlicher Barrieren und auch die Möglichkeiten, geflüchtete Frauen niedrigschwellig zu erreichen. Das von der Stadt geförderte Projekt „muttersprachliche Begleitung“, über das professionelle Dolmetscherinnen finanziert werden, gewinnt daher an Bedeutung. Aber auch wenn die Sprachbarrieren überwunden sind, gibt es weitere Herausforderungen. Und auch die Stadt muss in ihren  Gemeinschaftsunterkünften noch stärker prüfen, ob die Belange von Frauen ausreichend berücksichtigt wurden. Getrennte Sanitäranlagen sind dabei ein Mindeststandard, der erfüllt werden sollte. Es ist aber zur Zeit nicht bekannt, ob Frauen in den Gemeinschaftsunterkünften genügend Rückzugsräume haben, ob ihnen die Anlaufstellen bekannt sind, an die sie sich wenden können, und ob Frauen in städtischen Unterkünften ausreichen vor Übergriffen geschützt sind. Wir wollen die Forderungen des Frauenbündnisses daher zum Anlass nehmen, die Situation geflüchteter Frauen genauer in den Blick zu nehmen und die Unterbringungs-, Beratungs- und Sicherheitskonzepte in den städtischen Unterkünften in Hinblick auf frauenspezifische Belange zu überprüfen.“

Ratsfrau Ingrid Lietzow
SPD-Ratsfraktion

Ratsfrau Lydia Rudow
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ratsherr Marcel Schmidt
SSW-Ratsfraktion