Anderthalb Jahre, nachdem SPD, Grüne und SSW in der Ratsversammlung vom 11. Dezember 2008 die Verwaltung mit der Entwicklung eines doppischen Haushaltskonsolidierungskonzepts namens „Kieler Konsolidierungspfad/Reformkataster“ beauftragt haben, entschließt sich nun
auch die CDU-Ratsfraktion, sich der Rathauskooperation anzuschließen.
Zumindest gehen ihre Anträge in diese Richtung, wenn sie den Oberbürgermeister zu einem Bericht über Einsparmöglichkeiten durch Veränderungen von allein durch die Stadt zu bestimmenden Standards auffordern (Antrag der CDU-Fraktion „Standards kritisch prüfen“, Drs. 0528/2010) und ein Konzept „Verwaltung 2013“ erarbeiten lassen will, wie Personal und Aufgaben abgebaut und die Verwaltung durch dezentrale Ressourcenverantwortung und verbessertes Controlling gesteuert werden können (Antrag der CDU-Fraktion „Verwaltungsreformprozess“, Drs. 0552/2010). Doppelaufträge werden wir in der Ratsversammlung nicht beschließen, weil sie unnötig sind und nur zusätzlichen und teuren Verwaltungsaufwand erzeugen.
Denn die Rathauskooperation hat in ihrem Auftrag für einen „Kieler
Konsolidierungspfad/Reformkataster“ (Drs. 1141/2008) die Verwaltung bereits auf folgende Vorgaben verpflichtet:
- Die konkrete Ausgestaltung der Haushaltskonsolidierung orientiert sich an den strategischen Zielen der Landeshauptstadt Kiel, die an den Erfordernissen einer nachhaltigen und sozialen Stadtentwicklung neu ausgerichtet werden. Auf der Grundlage der Doppik werden künftig strategische Vorgaben an die Fachverwaltung vorgegeben. Diese strategischen Vorgaben basieren auf den strategischen Zielen und den damit verbundenen Prioritäten, der laufenden Aufgabenkritik und dem Prinzip der sparsamen Haushaltsführung. Die strategischen Vorgaben werden von der Ratsversammlung im ersten Quartal zur Beschlussfassung vorgelegt.
Auf der Basis der strategischen Vorgaben werden die Fachdezernate ihre Budgets aufstellen und anmelden. - Zur Absicherung der Haushaltskonsolidierung soll ein Anreizsystem der pauschalen Übertragung eingeführt werden. Nicht verausgabte Mittel werden als Reste in den Budgets belassen, sodass sie im Folgejahr noch zur Verfügung stehen. Dezernate erhalten zudem die Möglichkeit, im Vollzug Mittel umzuschichten, bisherige Standards zu prüfen bzw. bestimmte Aufgaben nicht mehr wahrzunehmen, um flexibel auf neue Situationen reagieren zu können.
- Das Controlling wird im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwortung in die Fachdezernate verlagert. Dazu wird entsprechend Personal bereitgestellt.
- Für die informationsgestützte Steuerung auf der Basis von Kennzahlen erstellt die Verwaltung ein verwaltungsinternes Handbuch zur Wirtschaftlichkeitsberechnung mit den für die Verwaltung gültigen Standards.
- Zur Fortsetzung der Aufgabenkritik erstellt die Verwaltung eine Übersicht zu folgenden Fragen:
– Welche Aufgaben sind seit 2004 weggefallen bzw. in ihrem Umfang reduziert oder erweitert worden?
– Welche Aufgaben sind seit 2004 an Dritte delegiert?
– Welche Aufgaben erledigt die Stadt seit 2004 effizienter als zuvor?
und aktualisiert die Übersicht über alle zur Zeit von der Stadtverwaltung wahrgenommenen Aufgaben nach den Bindungsgraden 1 bis 5 im Sinne der Vorlage (Geschäftliche Mitteilung) „Stadtverwaltung 2010“ (Drs. 0684/2001).
Dies erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion, Ratsherr Falk Stadelmann, der Vorsitzende der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ratsherr Lutz Oschmann, und Ratsfrau Antje Danker (SSW).