Es kann nicht sein, dass versucht wird, auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung Kosten einzusparen. Die Kündigung stellt einen Rückfall in Zeiten dar, als man glaubte, den Menschen mit Behinderung müsse nur die Existenz gesichert werden. Es geht aber um Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Eingliederungshilfe ist dazu da, diese zu gewährleisten.
Deshalb ist den Kommunen die Aufgabe übertragen worden; sie als Sparkasse zu missbrauchen, war nicht der Sinn der Sache.
Wir fordern daher den Landkreistag auf, seine Kündigung zurückzunehmen. Der Landesrahmenvertrag muss die Grundlage für die Teilhabe für Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben bleiben.
So wird die Kündigung des Landesrahmenvertrages, mit der die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zwischen Kommunen, Land und Wohlfahrtsverbänden durch den Landkreistag geregelt wird, vom behindertenpolitischen Sprecher der SPD-Ratsfraktion Thomas Wehner und der behindertenpolitischen Sprecherin von B90/Die Grünen Bianca Kronschnabel scharf kritisiert.