Baltic Bay – „Zweiter Anlauf für Großyachten“


Dass im kommunalen Kieler Sommerloch wieder ein Yachthafen am nördlichen Hindenburg-Ufer auftaucht, sollte uns nicht schrecken. Die Verwaltung arbeitet an einem Förde-Rahmenplan, der den gesamten Wasserbereich abdeckt.

Erst wenn der Rahmenplan vorliegt kann beurteilt werden, wo überhaupt eine wasserseitige Bebauung des Kieler Ufers möglich ist. Bereits in der Dezember-Bauausschusssitzung 2008 haben SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN bei Zustimmung der FDP eine klare Verfahrenslinie beschlossen, die die umfassende Prüfung der städtebaulichen, naturschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte eines Yachthafens am Hindenburgufer vorsieht und eine umfassende Bürgerbeteiligung absichert. Das sind Vorgaben, die der potenzielle Investor kennt und nach denen er sich zu richten hat.

Naturschutzgebiete dürfen weder zerstört noch sonst erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden.

Zur Erinnerung die Beschlusslage des Bauausschusses vom 4.12.2008:
„Die Vorhabensträgerin hat vor einer abschließenden Entscheidung über den Standort Hindenburgufer Nord folgende Schritte durchzuführen

  • Die Vorhabenträgerin soll bis Februar 2009 eine Machbarkeitsstudie einschließlich eines Testentwurfs für den Standort Hindenburgufer Nord dem Bauausschuss vorstellen, um zu belegen, dass der Standort aus Sicht der durch die Vorhabenträgerin geworbenen Investoren marktfähig bzw. entwickelbar ist.
  • Die Eckpunkte der Machbarkeitsstudie sind von der Verwaltung als Auslobungsbedingungen für das konkurrierende Verfahren aufzubereiten und mit den Ortsbeiräten und den Bürgern im Rahmen einer öffentlichen Werkstatt zu diskutieren und ggf. zu ergänzen. Die Ergebnisse sind von der Verwaltung in eine Rahmenplanung zu überführen.
  • Die Auslobung des konkurrierenden Verfahrens hat aufgrund der Bedeutung des Projektes für die Stadtentwicklung durch die Stadt zu erfolgen, um jederzeit Herr des Verfahrens zu sein und eine enge Rückkopplung mit der Bürgerschaft zu gewährleisten.

Hierbei sollen folgende Inhalte bearbeitet werden:

  • Struktur- und Nutzungskonzept für den ausgewählten Standort im Untersuchungsbereich
  • Städtebaulicher Entwurf unter Berücksichtigung des Betriebskonzeptes (einschl. Sonderveranstaltungen)
  • Aktualisiertes Nutzungsprogramm für die Liegeplätze und die
    baulichen Nebenanlagen
  • Auswirkungen der äußeren und inneren Erschließung
  • Stadt- und Landschaftsbild-Verträglichkeit einschließlich wichtiger Blickbeziehungen
  • Nachbarverträglichkeit des Hafens, auf die vorhandene Wohnnutzung ist besondere Rücksicht zu nehmen
  • Wichtige bau-, naturschutz- und wasserrechtliche Grundlagen (z. B.
    Flachwasserbereiche, wasserrechtliche Genehmigung) · Sonstige Restriktionen (z. B. die historische Seebadeanstalt darf nicht in ihrer Nutzungsqualität durch eine unmittelbare Nachbarschaft der Baltic Bay beeinträchtigt werden und der alte Olympiahafen muss am vorhandenen Standort erhalten bleiben)

Dies erklären zu dem KN-Artikel „Zweiter Anlauf für Großyachten“ vom 21.7.09 die Fraktionsvorsitzenden der SPD-Ratsfraktion, Ralph Müller-Beck, und von Bündnis90/DIE GRÜNEN, Lutz Oschmann.