Privater Hausmüll gehört in die städtische Tonne!


SPD, GRÜNE und SSW begrüßen die Entscheidung des höchsten deutschen
Verwaltungsgerichts: Mit ihr wird der Bedeutung der städtischen Daseinsvorsorge der gebührende Rang eingeräumt.
Planungssicherheit für die Stadt bei der Organisation und Gebührenberechnung ist nicht nur bei der Altpapiersammlung von hoher Bedeutung. Es gilt für die gesamte Müllabfuhr: Privater Hausmüll gehört in die städtische Tonne!

Eine funktionierende öffentliche Abfallsammlung als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge wäre gefährdet, wenn neben dem städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb gewerbliche Entsorger in für sie attraktiven Gebieten die öffentliche Entsorgung zurückdrängen und so die von allen Gebührenzahlerinnen und –zahlern zu tragenden anteiligen Kosten der öffentlichen Abfallentsorgung erhöhen würden. Diese Gefahr ist nun gebannt:

Mit diesem Urteil wurde eine gute Entscheidung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger getroffen.

Dies erklären zum heutigen „Altpapier-Urteil“ des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 7 C 16.08) der abfallpolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion, Ratsherr Falk Stadelmann, der abfallpolitische Sprecher der Ratsfraktion von BÜNDNIS’90/DIE GRÜNEN, Ratsherr Lutz Oschmann, und Ratsfrau Antje Danker (SSW).