Die Entscheidung des Innenministeriums ist enttäuschend, und das Ministerium schafft damit keine Rechtssicherheit für die betroffenen Kommunen.
Bedenklich ist auch die zögerliche Haltung gegenüber den Kommunen, die das Ministerium durch die Hinnahme möglicher rechtswidriger Beschlüsse zum Wahlausgang einnimmt. Das Innenministerium, das die Aufgabe der Kommunalaufsicht wahrnimmt, muss in der Rechtsanwendung und –durchsetzung Klarheit für die Städte und Gemeinden im Land schaffen. Die Weigerung die eigene und wohlbegründete Rechtsauffassung vor Gericht durchzusetzen schwächt die Position der Landeswahlleiterin.
Die Begründung geht fehl; denn Rechtsklarheit ist keine Frage von Zeit, sondern von Entscheidung.
Dies erklären der Vorsitzende des SPD-Kreisverbandes Rolf Fischer und die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion Gesa Langfeldt zur Entscheidung des Innenministeriums, Beschlüsse einzelner Vertretungen zur Gültigkeit der Kommunalwahl hinzunehmen, sofern darin eine höher Mandatszahl festgelegt wurde, als sie nach der Rechtsauffassung des Innenministeriums möglich ist.