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Veröffentlicht am 15.07.2010, 17:26 Uhr     Druckversion
FiVe - fünf Impulse für eine kommunale Finanz- und Verwaltungsreform

Die Kieler SPD setzt ihre finanzpolitische Diskussion im Anschluss an das Papier "Stadt statt Staat" fort. Mit "Stadt statt Staat" hat sie den Vorrang der kommunalen vor der staatlichen Ebene in der Finanzausstattung betont. Mit dem nun vorgelegten Diskussionspapier "FiVe" setzt sie fünf Impulse für eine kommunale Finanz- und Verwaltungsreform, die auf ein gemeinsames Wirken von städtischer und staatlicher Politik zur Neuordnung des Gemeindefinanzsystems zielen,
um so auch die strukturelle Schieflage des Kieler Stadthaushalts zu überwinden.

Kiel steht vor den Folgen einer dauerhaften Unterfinanzierung. Schon lange decken die Erträge die städtischen Aufwendungen nicht mehr. Dies liegt auch daran, dass die Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich um 21 Mio. Euro zurückgehen (2010: 112 Mio. Euro; 2011: nur noch 91 Mio. Euro). Weil die Erträge die Aufwendungen nicht decken, steigen auch die Schulden der Stadt. Denn Investitionen können nur noch durch Kredite finanziert werden. Zugleich nehmen die Herausforderungen für die Stadt zu: Mehr öffentliche Kinderbetreuung (2010: 47 Mio. Euro; 2011: schon 55 Mio. Euro), mehr Leistungen für Langzeitarbeitslose und für Sozialhilfe (2010: 226 Mio. Euro; 2011: schon 234 Mio. Euro).

Die ersten drei Impulse sollen wieder ausgeglichene Stadthaushalte ermöglichen:

- Erster Impuls: Die Erträge werden erhöht. Die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer und der örtlichen Aufwandssteuern (Hundesteuer, Zweitwohnungssteuern) kann die Stadt noch allein beschließen.
Aber das wird nicht genügen, um das Defizit auszugleichen. Zusätzlich muss der Bund die Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer weiterentwickeln, die neben Gewerbetreibenden auch Freiberufler erfasst, sodass sich das Steueraufkommen erhöht, die Belastung des Einzelnen aber durch die Vergrößerung der Zahl der Steuerpflichtigen verringert. Außerdem muss das Einkommensteuerrecht reformiert werden. Statt eines Gemeindeanteils an einer ausschließlich vom Bund erhobenen Lohn- und Einkommensteuer sollte es einen "geteilten Einkommensteuertarif" geben: Eine
pro Einwohner erhobene "Stadtsteuer", deren Höhe von der Ratsversammlung festgelegt wird und deren Tarif unmittelbar über dem steuerfreien Existenzminimum aufsetzt, und eine nach der Höhe der Einkommen orientierte "Staatssteuer", die progressiv gestaltet ist und deren Höhe vom Bundestag
bestimmt wird. Steuererhöhungen und vor allem Steuersenkungen des Bundes würden nicht auf die kommunale Ebene übertragen und Löcher in den Kieler Stadthaushalt reißen können. Ein Wettlauf um die niedrigsten Steuersätze kann durch gesetzlich vorgeschriebene Mindeststeuersätze verhindert werden.

- Zweiter Impuls: Heute ist der Kommunale Finanzausgleich und nicht eine eigene Steuer die Hauptertragsquelle des Kieler Stadthaushalts. Dabei soll der Kommunale Finanzausgleich eigentlich nur die unterschiedliche Steuerkraft zwischen den schleswig-holsteinischne Städten und Gemeinden ausgleichen.
Der Kommunale Finanzausgleich könnte vom Land Schleswig-Holstein dann - aber auch nur dann - auf seine Ausgleichsfunktion zurückgeführt werden, wenn in einem vom Bund reformierten Einkommensteuerrecht eine pro Einwohner erhobene "Stadtsteuer" eingeführt wird. Dies ist für Städte
mit größeren Einwohnerzahlen vorteilhafter als für kleinere Dörfer und würde die kommunale Eigenverantwortung stärken.

- Dritter Impuls: Die städtischen Aufwendungen müssen verringert werden, solange es sich nicht um Bildungsinvestitionen in Schulen und Kindergärten handelt. Oberbürgermeister Torsten Albig (SPD)hat gute Vorschläge unterbreitet, indem er z.B. den Abbau von nicht zwingend erforderlichen Baustandards vorschlägt, umso mehr als 1,2 Mio. Euro weniger auszugeben. Die Optimierung von Verwaltungsabläufen ist gut geeignet, um Aufwendungen zu reduzieren. Zum Beispiel sollten bislang getrennte Verwaltungseinheiten mit ähnlichen Aufgaben zusammengelegt werden, wie etwa die Müllabfuhr und die Straßenreinigung einerseits und das Grünflächenamt andererseits zu einem einheitlichen "Stadtpflegebetrieb". Auch regionale Kooperationen mit anderen Stadt- oder Kreisverwaltungen - z.B. durch Gemeinsame Rechtsämter, Gemeinsame Rechnungsprüfungsämter u.ä. - können den Verwaltungsaufwand
verringern. Grundlage für Maßnahmen, die zur Verringerung von Aufwendungen führen, bleibt der zwischen SPD, GRÜNEN und dem SSW vereinbarte Kooperationsvertrag "Die Stadt gestalten" vom Juli 2008.
Auch bei der notwendigen Aufwendungsveringerung gilt: Es bleiben die Bemühungen der Stadt fruchtlos, wenn sie von Bund und Land konterkariert werden: So belastet der Bund die künftigen Stadthaushalte mit zusätzlichen Ausgaben für Grundsicherung im Alter und Kosten der Unterkunft, indem er
Rentenversicherungsbeiträge für Langzeitarbeitslose streicht und das Wohngeld kürzt. Und das Land Schleswig-Holstein plant die Kürzung des Landesblindengeldes und nimmt gleichzeitig eine höhere Inanspruchnahme der Blindenhilfe in Kauf, die aus dem Stadthaushalt bezahlt werden muss. Mit dieser Verschiebung von Ausgaben von der staatlichen auf die kommunale Ebene muss Schluss sein!

Der vierte und der fünfte Impuls dienen dem vernünftigen Abbau der städtischen Altschulden, wenn ausgeglichene Haushalte wieder möglich sind.

- Vierter Impuls: Es wird ein staatlicher Entschuldungsfonds zugunsten stark verschuldeter Städte und Gemeinden eingesetzt. Für die in der Schuldenfalle steckenden Kommunen ist ein finanzwirtschaftlicher Neustart notwendig, der sie in die Lage versetzt, ihre Aufgaben wieder ordnungsgemäß zu erfüllen und kommunale Selbstverwaltung wahrzunehmen. Vom Staat wird deshalb ein kommunaler Entschuldungsfonds für Städte und Gemeinden eingerichtet, aus dem Zins- und Tilgungshilfen finanziert
werden. Die Zins- und Tilgungshilfen des Entschuldungsfonds werden nur bei ausgeglichenem Ergebnishaushalt gewährt. Der kommunale Entschuldungsfonds wird aus dem Haushalt des Landes, aus dem Kommunalen Finanzausgleich und aus Finanzhilfen des Bundes gespeist.

- Fünfter Impuls: Je mehr freiwillige gemeinsame Aufgabenwahrnehmungen zwischen Städten, Gemeinden und Kreisen vereinbart werden, desto höher wird ihr Anteil an den Hilfen aus dem Entschuldungsfonds und den Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Um die gemeinsame,
sparsamere und wirtschaftlichere Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben der Städte, Gemeinden und Kreise zu befördern, wird ein Anreizsystem geschaffen: Je mehr freiwillige gemeinsame Aufgabenwahrnehmungen, desto höher werden Hilfen und Zuweisungen.

"Diese Vorschläge zur Neuordnung des Gemeindefinanzsystems sind gerechter und vernünftiger als das, was zur Zeit von CDU, CSU und FDP geplant wird. Die von der jetzigen Bundesregierung geplante Abschaffung der Gewerbesteuer und ihre Ersetzung durch einen kommunalen Zuschlag auf die
Lohn- und Einkommensteuer und die Körperschaftssteuer bedeutet eine konkrete Umverteilung zulasten von Arbeitnehmern und kleinen Selbständigen. Kiel hat für das Jahr 2010 mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 97 Mio. Euro kalkuliert. Müssten die auf einen Einkommensteuerzuschlag aufgerechnet werden, würden zwar Gewerbebetriebe entlastet, Arbeitnehmer und Mittelständler aber belastet.

Mit "FiVe" verknüpft die Kieler SPD den Erhalt einer wirtschaftskraftbezogenen Kommunalsteuer (weiterentwickelte Gewerbesteuer) mit einer stärkeren kommunalen Bestimmung über die eigenen Steuerquellen durch eine "Stadt-Einkommensteuer".

Im Herbst wird sich ein SPD-Bundesparteitag das Thema "Neuordnung des Gemeindefinanzsystems" zum Schwerpunkt setzen. Die Kieler SPD wird als Großstadtpartei zu dieser Debatte mit eigenen Anträgen beitragen", so der stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecher der Kieler SPD-Ratsfraktion, Ratsherr Falk Stadelmann, und die stellvertretende Kieler SPD-Kreisvorsitzende Veronika Dicke.

FiVe - fünf Impulse für eine kommunale Finanz- und Verwaltungsreform



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